AGB Mietvertrag

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zum Mietvertrag für Boote

Übergabe

  • 1. Der Mieter muss einen gültigen A-Schein bzw D-Schein vorweisen können.
  • 2. Des Boot wird vollgetankt übergeben.
  • 3. Bei der Übergabe wird durch einen Mitarbeiter der YouBoat GmbH ein Übergabeprotokoll erstellt.

  • 4. Dem Mieter wird durch einen Mitarbeiter der YouBoat GmbH gezeigt wo sich die Bootspapiere und die Mindestausrüstung befindet.

  • 5. Der Mieter hält sich an die maximale Beladung wie auch die maximal zugelassenen an Bord befindliche Anzahl Personen (jedes Boot ist mit einer Plakette und den Angaben zu Personenanzahl und Ladung versehen).
  • 6. Die YouBoat GmbH behält sich das Recht vor den Mietvertrag jederzeit zu stornieren sollte sich z.B. zeigen, dass der Mieter nicht sachgemäss mit dem Fahrzeug umgehen kann.

Betrieb

  • 1. Der Mieter hält sich an die Bestimmungen des eigenössischen Schifffahrtrechtes sowie weiterer lokaler und kantonaler Gesetze. Der Mieter haftet persönlich für alle geahndeten Verstösse gegen das Schifffahrtsrecht.
  • 2. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Schifffahrtsgesetze in den entsprechenden Gebieten. Insbesondere gilt es folgende Vorschriften einzuhalten:
    • a. Maximale Anzahl an Bord befindliche Personen und Gewicht der Ladung gemäss Schiffsausweis.
    • b. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Abstände zum Ufer, anderen Schiffen etc.
    • c. Das Befahren der Uferzone (150 m innere Uferzone, 300 m äussere Uferzone).
    • d. Einhaltung der Zeiten für Wasserski, Wakeboarding und Wakesurfing (08.00-21.00).
    • e. Einhaltung der Fahrregeln gemäss Schifffahrtsrecht.
  • 3. Der Mieter meidet Untiefen gemäss Seefahrtskarten und haftet für alle Schäden die durch Grundkontakt entstehen (Schiffsschraube/Rumpf/Kiel). Zusätzlich wird bei Grundberührung und bei vom Mieter verschuldeten Hilfseinsätzen eine Gebühr in Höhe von 200 CHF erhoben.

Rückgabe

  • 1. Das Boot ist vollgetankt zu retournieren (Ausnahme Segelschiffe)

  • 2. Die Betankung mit dem falschen Treibstoff und die damit verbundenen Kosten werden dem Mieter verrechnet. Das Betanken mit Kanistern ist verboten. Die Treibstoffquittung ist bei der Rückgabe vorzuweisen.
  • 3. Bei der Rückgabe wird der Zustand des Bootes, das Bootszubehör und allfällige Sportgeräte durch einen Mitarbeiter der YouBoat GmbH kontrolliert. Für fehlendes oder defektes Zubehör haftet der Mieter.

Versicherung

  • 1. Unsere Schiffe sind für Schäden gegenüber dritten Haftpflichtversichert. Zusätzlich besteht eine Vollkasko Versicherung.
  • 2. Für Mutwillig verursachte Schäden und die damit verbundenen Kosten, die durch nicht der Situation angepasstes umgehen mit dem Boot, unzulässigen Fahrmanövern oder durch das ignorieren der Sturmwarnung entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich.

YouBoat GmbH
Herrengasse 4
8640 Rapperswil-Jona

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Rapperswil, April 2018

YouBoat GmbH
Herrengasse 4
8640 Rapperswil-Jona
T: +41 44 884 24 24
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